Unsere angeführten Honorare sind netto ohne USt. angegeben.
Die Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt auch für externe Kosten und Vorleistungen wie z.B. Inseratskosten, Reisekosten etc.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt.
Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.
Forderungen aller Art können nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.
Im Falle von Personalsuche, Leadgenerierung und Jobinserierungen werden die definierten ersten Teilzahlungen anlässlich der Auftragserteilung im Falle eines Stornos durch den Auftraggeber in jedem Fall fällig. Sollte das Projekt im laufenden Prozess auf Wunsch des Auftraggebers hin abgebrochen oder im Sinne der Positions-Anforderung relevant verändert werden, so wird das ab dem Zeitpunkt des Abbruchs nächstfällige Honorar (zb. Monatliche vereinbarte Kampagnenbetreuung und oder Active Sourcing Aktiv) fällig.
Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Personalsuche & -auswahl: Allgemeine Vereinbarungen
Greatgate übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die in Dokumenten der BewerberInnen gelieferten Informationen (einschließlich der verfügbaren Dokumente, Zeugnisse etc.), insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit.
Wird das Stellen- bzw. Anforderungsprofil im laufenden Prozess in wesentlichen Punkten verändert, muss ein neuer Suchauftrag erteilt werden.
Active Sourcing
Bei der Leistung Active Sourcing erstellt Greatgate erstellt in der Zusammenarbeit mit dem Kunden eine Pipeline von passenden Kandidaten. Abhängig von Arbeitergebermarke sowie Marktparameter kommt es in Folge durch Direktansprache zur Vereinbarung von Telefoninterviews für den Kunden und Konvertierung in interessierte Kandidaten.
Die tatsächliche Quote ist abhängig von mehreren externen Faktoren und kann daher nicht als konkreter quantitativer oder wirtschaftlicher Erfolg von Greatgate an den Kunden versprochen werden. Als garantiert gilt ein Interview. Greatgate sourced daher auch nach 50 Ansprachen so lange bis diese Leistung erbracht worden ist.
Social Media Recruiting:
Die Anzahl der Bewerber bzw. Leads im Bereich Social Media Recruiting ist von mehreren Faktoren abhängig, die nicht unmittelbar von Greatgate beeinflusst werden können. Greatgate schuldet dem Kunden bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen keinen konkreten quantitativen wirtschaftlichen Erfolg (wie Anzahl von Bewerbern).
Weiters gelten folgende Regelungen:
Sollten mögliche interessierte Bewerber aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen (zb. Erste Kontaktaufnahme nach Übermittlung erst nach 1-2 Wochen) nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 2 Wochen nach Übersendung der Shortlist) stattfinden und sich deshalb für Sie geeignete KandidatInnen anderweitig orientiert haben so ist dies nicht im Ermessen von Greatgate.
Alle KandidatInnen, welche sich während des Auftrages direkt bei dem Auftraggeber bewerben, können vom Kunden natürlich in den Suche- und Auswahlprozess miteinbezogen werden. Dies hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Kampagnen Online und laufende Betreuung
Greatgate erbringt Marketingdienstleistungen mit dem Fokus auf die Gewinnung von Anfragen potentieller Bewerber für den KUNDEN (sog. „Leads“) im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von Greatgate, sofern keine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Folgende Leistungen können hier erbracht werden:
Beauftragt der Kunde Greatgate mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen in dessen Namen, akzeptiert der Kunde, dass er damit Greatgate auch die entsprechende Vollmacht erteilt. Eine gesonderte Vollmachtserteilung bedarf es nicht. Die Abrechnung des Werbebudgets erfolgt dabei abhängig von der definierten Leistung entweder direkt vom Kunden oder über Greatgate. Im Falle der direkten Kundenabwicklung verrechnet Greatgate eine Handlingfee von 10% des Onlinekampagnenbudgets.
Die Festlegung des Werbebudgets erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Kunden und wird von ihm festgelegt.
Über die Laufzeit hinweg (1-3 Monate) erfolgt eine laufende Betreuung der definierten Werbekonten. Der Kunde erhält dabei einen monatlichen Bericht über die Reichweite, das ausgegebene Werbebudget, sowie die Impressionen der Werbekampagne und Bewerberzahlen. Zusätzlich nimmt Greatgate die laufende Optimierung und Verwaltung des Werbebudgets vor.
Erfolgt die Bezahlung von Werbekosten über Greatgate, ist einem Lastschrifteinzug oder einer Akontoverrechnung vom Kunden zuzustimmen. Darüber hinaus wird für die Abwicklung der Abrechnung vom Greatgate eine Handlingfee in Höhe von 10% des Werbebudgets verrechnet.
Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen von Greatgate, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Greatgate hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch von Greatgate bleibt insoweit unberührt.
Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
Landingpage und Jobanzeigen
Bei Buchung einer Landingpage stellt Greatgate folgendes Leistungsportfolio zur Verfügung:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die von Greatgate zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß begonnen und reibungslos ausgeführt werden können, wie insbesondere die zeit- und ordnungsgerechte Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten oder erforderlichenfalls der Zugang zu den Räumlichkeiten des Greatgate. Schäden und Mehraufwendungen, die der Greatgate aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen.
Der Kunde haftet gegenüber von Greatgate, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und eine vertragsgemäße Nutzung durch den Greatgate zulässig ist. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Greatgate ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet, insbesondere nicht zur Prüfung der Tauglichkeit, sofern diese nicht offenkundig sind. Der Kunde stellt sicher, sämtliche erforderliche Einwilligungen sowie ausreichende Nutzungsrechte von Angestellten vorab erhalten zu haben, welche für Interviews, Foto- bzw. Videoaufnahmen oder Ähnlichem zur Verfügung stehen.
Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
Alle Ergebnisse der Personalsuche bleiben Eigentum von Greatgate. Ausnahme bei Employer Branded Kampagnen. Hier erhält der Auftraggeber die gesamten eingegangen Daten 1:1. Die Bewerbungsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an Greatgate zurückzustellen und dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Auftraggeber ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in die Kundendatenbank von Greatgate einverstanden und erklärt ausdrücklich mit der Zusendung von Telefax und E-Mails zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen von Greatgate einverstanden zu sein. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Alle Informationen und Daten, die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrages übermittelt, werden gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anders Lautendes bestimmen; es gilt österreichisches Recht.
Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Greatgate.
Version 2.3 / Linz, März 2021
Greatgate, Österreich, Linz